In diesen 6 Situationen ist „Ghosting“ vollkommen okay

Nein, wir finden „Ghosting“ nicht in Ordnung, wirklich nicht. Sich einfach nicht mehr bei seinem (Vielleicht-)Partner zu melden, wenn es einem aus welchen Gründen auch immer zu bunt geworden ist, ist nicht cool. Es ist fürchterlich unfair und schmerzhaft noch dazu. Aber gibt es Gründe, jemanden aus seinen Social Media-Kanälen zu verbannen?

Wir finden: Ja, die gibt es. Allerdings kann man das schon fast nicht mehr als „Ghosting“ bezeichnen, sondern eher als gerechtfertigten Rückzug. Egal wie wir es nennen wollen, wir haben euch sechs Szenarien herausgesucht, in denen Social Media-Ignoranz vollkommen in Ordnung ist.

6 Szenarien, in denen „Ghosting“ vollkommen okay ist

1. Ein vollkommen Fremder schreibt euch bei Facebook, Instagram, etc.

Ihr kennt das: Jemand schreibt euch eine Nachricht bei Facebook, Instagram oder sendet euch einen Snap. Und ihr ignoriert das. Das ist vollkommen ok, schließlich habt und werdet ihr nie ein Gespräch führen. Streng genommen ist das auch kein „Ghosting“, sondern eher eine „Ich hab es nicht gesehen und wollte es auch nicht sehen“-Reaktion. Und, da ihr euch nicht kennt, kann man ja auch nicht von euch erwarten, dass ihr euch zurückmeldet.

2. Wenn ihr respektlos behandelt wurdet

Wenn jemand wirklich respektlos zu euch war, dann ist es auch egal, ob ihr euch seit Tagen, Monaten oder Jahren kennt. Auch wenn es vielleicht sinnvoll wäre, eurem Date mitzuteilen, was er gemacht hat, um andere womöglich davor zu schützen, sollte es euch nicht mehr kümmern, ihn einfach zu blockieren und für immer zu ignorieren! Anders hat er es auch schließlich nicht verdient …

3. Einvernehmliches "Ghosting"

Das klingt jetzt etwas seltsam, aber auch das ist vollkommen okay. Wir spinnen ein Szenario: Ihr hattet ein Blind-Date, habt euch gesehen und dachtet euch beide, ohne es laut auszusprechen, dass das hier eindeutig das langweiligste Treffen ever war. Die Unterhaltung läuft nicht, anziehend findet ihr euch auch irgendwie nicht und auch sonst gibt es keinen gemeinsamen Nenner. Danach noch einmal eine gezwungene WhatsApp-Konversation aufleben lassen? Vollkommen unnötig. Sofern es beide genau gleich handhaben, kann man wohl von einvernehmlichem „Ghosting“ sprechen und das ist damit vollkommen legitim.

4. Ihr habt euch bereits ordnungsgemäß verabschiedet/getrennt

Ihr habt euch in einer Bar, über eine Dating-Plattform oder bei einem beruflichen Termin kennengelernt, allerdings nur flüchtig. Nach dem ersten Date stellst du fest, dass der Typ so ganz nüchtern betrachtet, live und in Farbe, doch echt nicht so dein Fall ist. Die Funken sind nicht übergesprungen, es soll einfach nicht sein. DAS solltet ihr in jedem Fall kommunizieren. Schließlich ist es auch nach ein paar Dates schon ziemlich unfair, einfach abzutauchen, wenn der andere womöglich denkt, dass doch alles gut gewesen ist. Aber nachdem ihr freundlich und bestimmt einen Abgang gemacht habt, ist es, sofern ihr nicht gerade „Freunde“ bleiben wollt, drin, sich auf keine WhatsApp-Nachrichten, Snapchat-Hundefilter-Bilder und Instagram-Messages mehr zu melden.

Das Gleiche gilt für frisch getrennte Paare: Manchmal will man sich nicht mehr melden, will auch keine Profilfoto-Likes mehr von seinem Ex bekommen oder dass er weiterhin alles, was man in der Social Media-Welt so treibt, mitbekommt. Wer einen Schlussstrich ziehen will, darf das auch bei Facebook und Co.

5. Ihr findet gruselige Informationen heraus

Klar, sollte man nicht alles glauben, was man über eine Person hört. Gerüchte heißen ja nicht umsonst so. Solltest du aber aus sicherer Quelle erfahren, dass dein potenzieller Partner zum Beispiel ein notorischer Fremdgeher ist, dann LAUF! Solche Leute brauchst du schließlich nicht in deinem Leben.

6. Wenn die Person zuuu viele sexuelle Anspielungen macht

Wenn du ungefragt irgendwelche anstößigen Bilder oder Nachrichten bekommst, dann GHOSTE IHN! Solche Typen (und solche Bilder) braucht einfach keiner! Solange sie einem ungefragt zugeschickt werden natürlich. ? Also dann: Boy bye!

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