Kein Scherz: Ben & Jerry’s will Cannabis-Eis rausbringen

Es ist soweit!

Der „Highpe“ um CBD ist jetzt auch beim Eis-Hersteller Ben & Jerry’s angekommen: Die Foodies wollen in den USA schon bald Eiscreme mit CBD, also Cannabidiol, herausbringen, wie sie gerade erst in einer Pressemitteilung erklärt haben.

Canna … WAS? Nein, CBD ist zwar ein Bestandteil von Cannabis, stoned (wie THC) macht es deswegen aber nicht. Sorry an alle, die sich schon gefreut haben. 😉

Entspannende Eigenschaften hat das Molekül aus der weiblichen Hanfpflanze aber trotzdem. Außerdem sagt man ihm nach, antientzündlich und angstlösend zu sein.

Klingt auch nicht schlecht, oder? Zumal es ja in der Kombi mit der legendären Ben & Jerry’s-Eiscreme noch dazu mit größter Wahrscheinlichkeit auch noch R-I-C-H-T-I-G gut schmecken wird.

Das einzige Hindernis für die Eisdealer derzeit: Die FDA in den USA, also die Behörde für Lebens- und Arzneimittel, muss noch grünes *hust* Licht zur Legalisierung von CBD in Lebensmitteln und Getränken in den USA geben. Heute findet eine öffentliche Anhörung statt, zu der Ben & Jerry’s einen Kommentar abgeben wird. Ihre Motivation?

„Wir machen das für unsere Fans. Wir haben immer zugehört und ihnen alles gegeben – von Leckereien aus Nichtmilch bis zu kleinen Portionen für unterwegs wie unseren Pint Slices. Wir streben danach, unsere Fans mehr zu lieben als sie uns und wir wollen ihnen das geben, was sie suchen – auf eine spaßige, Ben & Jerry’s-Weise“,

so CEO Matthew McCarthy in der Mitteilung.

Ein spaßiger Genuss dürfte das CBD-Eis ganz sicher werden. Und ein relaxter! Stellen wir uns nur vor, wie wir das neue Eis auf der Couch abends löffeln und dann hyper-entspannt wegschlummern …

CBD: Nahrungsergänzungsmittel ja oder nein?

Übrigens: Viele Hersteller in Deutschland vertreiben Cannabidiol unter dem Stempel „Nahrungsergänzungsmittel“, ein rechtliche Grundlage gibt es allerdings tatsächlich noch nicht. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sagt auf seiner Website dazu unter anderem:

„Aus Sicht des BVL muss für CBD-haltige Erzeugnisse vor dem Inverkehrbringen entweder ein Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels oder ein Antrag auf Zulassung eines neuartigen Lebensmittels gestellt werden. Im Rahmen dieser Verfahren ist die Sicherheit des Erzeugnisses vom Antragsteller zu belegen.“ (Hier lest ihr mehr!)

High(s) auf das neue Eis sind wir trotzdem – auch wenn es vielleicht einen US-Flug entfernt liegt. 😎✈️

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