Obwohl es Angie sichtlich schwergefallen ist: Böhmermann darf angeklagt werden

Der deutsche Satiriker Jan Böhmermann geriet in den letzten Tagen wegen seines sehr Erdogan-kritischen Satirebeitrags im ZDF „Neo Magazin Royale“ am 31. März ins Visier türkischer und deutscher Behörden.
Darin trug er ein Gedicht unter dem Namen „Schmähkritik“ vor, in dem er den türkischen Staatschef Erdogan mit verschiedenen rassistischen Klischees konfrontierte.

Der türkische Regierungschef fühlte sich daraufhin beleidigt und stellte ein Strafverlangen bei der deutschen Bundesregierung, um gegen Jan Böhmermann wegen „Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts“ ermitteln zu dürfen. Da es sich in diesem Fall um einen Sonderparagrafen handelt, musste die Bundesregierung eine Ermächtigung erteilen.
Das hat Angela Merkel heute in einer Presseerklärung nach mehreren Tagen Beratungszeit getan und damit der türkischen Regierung ein ‚Go‘ zur Ermittlung gegen Böhmermann gegeben.

Allerdings ist ihr die Freigabe sichtlich schwergefallen. Denn zeitgleich sprach Merkel sich für eine Abschaffung des Sonderparagrafen §103 StGB („Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt (…) beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“) aus und kündigte an, dass der umstrittene Paragraf noch während ihrer Legislaturperiode abgeschafft werden soll.

Leider kommt die Gesetzesänderung für Böhmermann zu spät, aber Angela Merkels verstecktes Statement ist dennoch wichtig für die deutsche Pressefreiheit.

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