Euren nächsten Berlin-Aufenthalt müsst ihr eventuell ohne Airbnb planen

Wir stehen total auf Airbnb: Man ist am Puls der Stadt, erlebt sie, riecht sie und ist nah dran, fühlt sich fast nicht mehr wie ein Tourist. Sei es in Paris mit den besten Freundinnen am Montmartre, im Stadtkern von Tallinn oder in Lissabon im Herzen des Stadtteils Bairro Alto. Im Hotel nimmt man das Flair der Städte einfach nicht so intensiv auf.

Bald könnte es mit dem tollen Flair in Berlin vorbei sein

Was wir an Airbnb so sehr lieben, könnte bald, zumindest in Berlin, vorbei sein. Denn die Anbieter der Vermittlungsseite müssen sich einem Gerichtsurteil bzw. einer Gesetzesänderung vom Mai 2014 beugen. Dieses wurde jetzt sogar noch einmal bestätigt: Das Berliner Zweckentfremdungsgesetz. Ein herber Rückschlag für alle, die ihre Wohnungen bzw. Zimmer zur nicht-kommerziellen Nutzung gern an Touristen aus aller Welt untervermieten. Für alle kommerziellen Institutionen, beispielsweise Hotels oder Pensionen, ist die Bestätigung des Gesetzes ein Triumph, denn sie müssen im Gegensatz zu den Anbietern auf den gängigen Portalen eine sogenannte Bettensteuer an die jeweilige Stadt zahlen.

Was bedeutet eigentlich dieses Berliner Zweckentfremdungsgesetz?

Was heißt eigentlich „Zweckentfremdungsgesetz“?
Es besagt, dass „die Nutzung von Wohnraum zur wiederholten, entgeltlichen, nach Tagen oder Wochen bemessenen Vermietung als Ferienwohnung, zur Fremdenbeherbergung, oder im Rahmen einer gewerblichen Zimmervermietung genutzt wird“ einer Genehmigung durch die Stadt bedarf. Sprich, was vorher unter das Untervermietungsrecht gefallen ist, dem ein Vermieter grundsätzlich zustimmen musste, ist seit Mai 2014 ein Sonderfall, der explizit beim Vermieter und der Stadt Berlin angemeldet werden muss. Spätestens seit dem 01. Mai 2016 müssen diese Genehmigungen vorliegen, da ansonsten Strafen in Höhe von bis zu 100.000 Euro erhoben werden dürfen.

Der Präzedenzfall Berlin könnte künftig auch in anderen Städten für Änderungen sorgen, allerdings muss das Gericht in Berlin erst einmal noch mit vielen weiteren Klagen bzw. Einsprüchen rechnen und auch noch einige davon abarbeiten. Wir hoffen, dass alle nicht-kommerziellen Anbieter uns bei Airbnb & Co. erhalten bleiben, denn das Flair, dass uns echte Berliner Wohnungen geben, bekommen wir in keinem Hotel. Never ever!

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