Muss ich jetzt weiter den Fitnessstudio-Beitrag zahlen?

Im Gym läuft ja gerade nichts – nicht wir, nicht der Betrieb. Seit Corona zeigen sich die Fitnessstudios verschlossen, ist ja auch richtig! ☝️

Aber: Was geht mit deinem Vertrag?

Wir haben dem Advocado-Partneranwalt Luigi Carta die wichtigsten Fragen gestellt!

TC: Kann man jetzt seinen Vertrag pausieren?

Luigi Carta: Ein „Pausieren“ des Vertrags ist meiner Ansicht nach möglich. Da die Mietsache, also die Fitnessgeräte, durch den Fitnessstudio-Betreiber nicht mehr zur Verfügung gestellt wird bzw. werden kann, besteht für die Mitglieder das Recht, die Beiträge in voller Höhe – also um 100 % – zu mindern. Das Recht auf Minderung besteht, solange das Fitnessstudio geschlossen hat – unabhängig davon, ob das Fitnessstudio etwas für die Schließung kann. Die Minderung kann übrigens auch rückwirkend erklärt werden.

Ist im Fitnessstudio-Vertrag eine Vorauszahlung der Beiträge vereinbart, so steht dem Mitglied bzgl. der Beitragszahlungsverpflichtung ein Zurückbehaltungsrecht zu, auf welches er/sie sich berufen kann. Für zukünftige Beiträge kann ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden. Für Beiträge, die bereits geleistet worden sind, kann unter Umständen rückwirkend die Minderung erklärt und der Beitrag zurückgefordert werden.

» Ich vertrete die Meinung, dass eine außerordentliche Kündigung wohl gegenwärtig nicht möglich sein dürfte. «
Luigi Carta

Und geht jetzt auch Schluss machen?

Ob ein Fitnessstudio-Vertrag auch beendet werden kann, hängt von einigen ungewissen Faktoren ab und lässt sich nicht so einfach beurteilen. Die Ansichten unter Juristen weichen zum Teil stark voneinander ab. Ich vertrete die Meinung, dass eine außerordentliche Kündigung wohl gegenwärtig nicht möglich sein dürfte. Die meisten Fitnessstudio-Verträge sind zeitlich befristet. Somit ist die ordentliche Kündigung zumeist ausgeschlossen und kommt wohl nicht in Frage. 

Die außerordentliche fristlose Kündigung hingegen ist gem. § 543 BGB aus wichtigem Grund beiden Parteien möglich. Allerdings bedarf es als Voraussetzung der Kündigung einer gewissen Unzumutbarkeit. Bleibt das Fitnessstudio aufgrund des behördlichen Verbots zunächst nur für einen vorhersehbaren und befristeten Zeitraum, etwa ein bis zwei Monate geschlossen, so wäre dies den Mitgliedern wohl (meiner Meinung nach) noch zumutbar und eine Kündigung ausgeschlossen. Andere Kollegen sind sogar der Auffassung, dass es aufgrund dieser besonderen Situation den Mitgliedern zumutbar wäre, bis zum Ablauf der behördlichen Frist abzuwarten, unabhängig von der Länge und Vorhersehbarkeit des Zeitraums.

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Auch die Verbraucherzentrale bestätigt, dass jetzt kein Beitrag mehr bezahlt werden muss, bis die Studios wieder öffnen.

Einige Fitnessstudios bieten aber auch spezielle Konditionen an. Zum Beispiel, den Beitrag weiter zu zahlen, um die Angestellten zu supporten. 🙌🙏 Für den Betrag erhält man dann eine Art Store Credit (Smoothies!) oder kann nach der Wiederöffnung einen Gast mitbringen

Es gibt auch Mitgliedschaften, die zu digitalen Abos umgewandelt werden können: Dann streamt ihr einfach euren Sportkurs von zu Hause. 💪

Wenn es finanziell möglich ist, kann man also ein bisschen kreativ werden und bei seinem Studio checken, welche Möglichkeiten es gibt.

Dein Fitnessstudio des Vertrauens wird es dir danken. ❤️

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