Bekommen wir „Hitzefrei“ bei der Arbeit? Das sagt die Juristin!

Splish-splash: Während wir diese Zeilen schreiben, sitzen wir eigentlich gerade auf diesem Flamingo

Es war irgendwann Anfang der 2000er, da hörten wir ihn das letzte Mal. Diesen Klingelton, auf den wir insgeheim schon Stunden gewartet hatten … Zwei Mal ertönte sie, die Musik in unseren Ohren und brachte Leben in unsere müden, verschwitzten Schüler-Gesichter. Denn sie bedeutete: HITZEFREI!

Vorbei war das unmotivierte An-die-Tafel-Gestarre, das sich im stickigen, aufgehitzten Klassenzimmer längst breit gemacht hatte. Von Konzentration bei Temperaturen über 30 Grad war sowieso nicht mehr zu reden. Also nichts wie raus aus der Schule und rein ins Freibad!

Nur irgendwie will dieses Klingelzeichen einfach nicht mehr zurückkehren. So sehr wir uns hier sitzend und schwitzend auch bemühen – nein, für unser Erwachsenen-Ich, das jetzt arbeitet und nicht mehr büffelt, hat diese Platte leider zu Ende gespielt.

Aber hat sie das wirklich? Müssen wir im Büro bleiben, bis die Hitze auch unsere letzte Gehirnzelle matschig geschmolzen hat? Eine brennende Frage, die wir gleich mal an jemanden weitergeben musste, der sich damit auskennt: Nathalie Bauer ist Rechtsanwältin in München und weiß, was wir als Arbeitnehmer/Innen dürfen und was nicht, wenn es um die aktuell herrschenden Hitze-Temperaturen geht.

» Ein Raum ab 35 Grad ist nicht mehr als Arbeitsraum geeignet «
Nathalie Bauer

TC: Muss der Chef „Hitzefrei“ geben? Falls ja, ab welcher Temperatur wäre dies der Fall? 

NB: Leider ist die Situation in einem Arbeitsverhältnis nicht mehr wie zu Schulzeiten und es gibt pauschal „Hitzefrei“. Aber: Nach der genannten Richtlinie ist ein Raum ab 35 Grad nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Dies ist jedoch nicht gleichzeitig ein „Freibrief“ für das eigenständige Verlassen des Büros im Sinne von „Hitzefrei“. Dennoch, mit einer sehr guten Begründung wird man es ab dieser Temperatur wohl vertreten können. Bei den vorherigen Temperaturstufen 26 Grad und 30 Grad werden jeweils nur erhöhte Anforderungen an Maßnahmen vom Arbeitgeber gestellt.

Wie sehen die aus?

Es gibt durchaus Arbeitssicherheitsvorschriften, die vorsehen, dass Arbeitgeber dazu angehalten sind, für eine bestimmte Raumtemperatur zu sorgen, da Hitze nun mal auch ein gesundheitliches Risiko darstellt. Daher gilt die Devise: Raumkühlung (z.B. durch Verdunkelung oder technische Kühlsysteme) vor Freistellung von der Arbeitsleistung. Alternativ gibt es auch zusätzliche Handlungsobliegenheiten wie z.B. Kleidervorschriften kurzfristig lockern, Arbeitszeiten in die kühleren Stunden des Tages verlegen, Kaltgetränke anbieten etc. Hier sind dem Ideenreichtum keine Grenzen gesetzt.

» Alle würden sich darüber freuen, stattdessen am See zu liegen, womöglich auch der Chef «
Nathalie Bauer

Darf ein Arbeitnehmer/In früher gehen/ganz vom Job fernbleiben, wenn es ihm zu heiß wird? 

Das kommt ganz darauf an, was unter „zu heiß“ verstanden wird. Bestehen massive gesundheitliche Probleme oder die Möglichkeit solcher, könnte man dies durchaus bereits als Arbeitsunfähigkeit wie bei dem Vorliegen einer Erkrankung sehen. Der Grad zwischen Arbeitsunfähigkeit und schlichtem Unwohlsein ist jedoch sehr schmal. Hier würde vielleicht ein offenes Wort mit dem Arbeitgeber weiterhelfen. Denn wichtig ist: Bleibt man unentschuldigt von der Arbeit fern, kann dies zu ernsthaften arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen.

Was würden Sie Arbeitnehmern persönlich raten, was dem Chef?

Ich denke, hier sollte einfach auf beiden Seiten ein wenig Verständnis für die Situation aufgebracht werden, denn für Hitze kann keiner was – im Gegenteil, alle würden sich darüber freuen, stattdessen am See zu liegen, womöglich auch der Chef. Wichtig ist, dass man auch die Besonderheit des Einzelfalles ein bisschen mitbeachtet. 

Worauf gilt es hier zu achten, wenn Sie von besonderen Einzelfällen sprechen?

Ältere, gesundheitlich angeschlagene oder schwangere Mitarbeiter wären beispielsweise eher schützenswert, als gesunde und junge Mitarbeiter. Selbstverständlich kommt es auch darauf an, um was für eine Tätigkeit es sich handelt und in welcher Verantwortungsposition die jeweiligen Mitarbeiter stehen. Daher ist es am sinnvollsten, eine gemeinsame Lösung zu finden, das Beste draus zu machen – der nächste Winter naht sowieso schon!

Das wird dich auch interessieren

thumbtalk
by Très Click

Kennst du schon die 5-Sekunden-Kommentar-Regel?

innere_stimme
by Très Click

Mit diesem simplen Trick brachte ich meine negative innere Stimme zum Schweigen

X