Das Bundesverfassungsgericht fordert weitreichenderen Klimaschutz – und zwar für unsere Zukunft!

„Klimaschutz ist kein nice-to-have. Klimaschutz ist unser Grundrecht!“ Mit diesen Worten meldete sich Klimaaktivistin Luisa Neubauer zu Wort, während sich die Nachricht wie ein Lauffeuer verbreitete: Deutschland muss zukünftig mehr für den Klimaschutz tun!

Eine Headline, die nach reinstem Balsam für die Seele klingt. Denn Good News sind in letzter Zeit doch wahrlich rar gesät… und auch diese hier ließ lange auf sich warten. Dazu vielleicht ein kurzer Schwenk in die jüngste Vergangenheit. Mehrere Klimaaktivist*innen und NGOs hatten bereits vor einem Jahr folgende Klage eingereicht: Sie sehen mit den bisherigen Klimaschutzmaßnahmen ihre zukünftigen Freiheitsrechte verletzt.

Das 2019 verabschiedete Gesetz verpflichtet sich zwar dazu, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 55 % zu senken, alle weiteren Emissionsminderungslasten werden darin allerdings unumkehrbar auf die Zeit nach 2030 verschoben. Heißt im Klartext: Wie und ob diese Senkungen passieren werden, weiß bislang noch niemand. Wohl nichtmal die Verantwortlichen Politiker*innen selbst. Ein klarer Fall von „Problemverlagerung“… mit gravierenden Folgen. Denn für viele Änderungen könnte es bis dahin schlichtweg zu spät sein.

Das Klimaschutzgesetz verstößt gegen Grundrechte

„Einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur wie geplant auf deutlich unter zwei Grad und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, sei dann nur mit immer dringenderen und kurzfristigeren Maßnahmen machbar. Damit würden die noch jungen Beschwerdeführenden in ihren Freiheitsrechten verletzt“, so auch die Begründung der Richter*innen, laut Angaben der Tagesschau.

Entsprechend verpflichtet das Bundesverfassungsgericht die Gesetzgebenden nun dazu, die Reduktionsziele von Treibhausgasemissionen für den Zeitraum nach 2030 genauer zu definieren. Ein Teilerfolg, den auch die Organisation Fridays For Future zu würdigen weiß. Sie sehen darin ihr Recht auf Zukunft geschützt: „Das Bundesverfassungsgericht hat beschlossen, dass das Klimagesetz (Klimapäckchen) unvereinbar mit dem Grundgesetz ist und erkennt an, dass es für zukünftige Generationen wichtig ist, 1,5-Grad-Politik zu machen“, heißt es dazu in einem Statement auf Instagram.

Aber geht diese Entscheidung auch wirklich weit genug? Deutlich wird in jedem Fall: Um die Auswirkungen der Klimakrise wirkungsvoll einzugrenzen, braucht es mehr, als das, was bisher gesetzlich festgelegt wurde. Bereits jetzt sind Teile der Welt ganz konkret von den klimatischen Veränderungen betroffen. Naturkatastrophen häufen sich, viele Gebiete des Globalen Südens könnten bald schon nicht mehr bewohnbar sein. Und auch unsere eigene Zukunft wird maßgeblich von unserer jetzigen Klimapolitik beeinflusst. Für den Gesetzgeber bedeutet das, Verantwortung zu übernehmen. Auch für jüngere Menschen… und weit über die eigene Regierungsperiode hinaus.

Fridays For Future klagt für die Zukunft

Wir müssen jetzt schon an sozialen und technischen Fortschritten arbeiten, um diese bis zum Jahr 2030 etablieren zu können. Es braucht jetzt schon schnelle Lösungen, um die Erderwärmung tatsächlich auf 1,5 Grad zu beschränken. Auch deshalb zeigt sich Fridays For Future weiter kämpferisch. Schließlich gibt ihnen das Gerichtsurteil in diesem Punkt recht: Ohne Veränderungen wird uns die Zukunft geraubt. Oder, um es verfassungskonform auszudrücken: Ohne Anpassungen des Klimaschutzgesetzes werden wir in unserem Grundrecht auf Freiheit beschränkt. Weil wir unser Leben ohne gezielte Maßnahmen schon bald nicht mehr so leben können, wie wir es heute (oder eben Pre-Corona) tun.

Hoffen wir also, dass die angeordneten Nachbesserungen tatsächlich zur schnelleren Reduktion von Emissionen beitragen können. Bis Ende 2022 will das Verfassungsgericht Antworten sehen, liebe Politik. Und wir natürlich auch!

Oder, um mit Luisa Neubauers Worten abzuschließen: „Jetzt kämpfen wir weiter!“

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