Ja, „das bisschen“ Haushalt zu managen ist Arbeit. Ja, auch den Großteil der Kindererziehung zu leisten ist Arbeit – wenn auch vermutlich die aufopferungsvollste und freiwilligste zugleich. Ob und wer diese Aufgaben innerhalb einer Familie größtenteils übernimmt (und damit vielleicht seine eigene Karriere auf Eis legt), hängt natürlich meist von den finanziellen Möglichkeiten ab.
In einer Zeit, in der wir uns aber immer weniger über unseren Fortpflanzungswunsch oder die Karriereleiter definieren, verschmelzen diese Grenzen zunehmend. Schwierig wird es erst ab dem Punkt, an dem die unterschiedliche Arbeit eben nicht gleichermaßen wertgeschätzt wird. Bestes Beispiel? Der unbezahlte, gerne mal belächelte Job der „Hausfrau und Mutter“ – oder auch es „Hausmanns und Vaters“.
Klar, meistens übernimmt dafür ja das jeweils andere Elternteil den Job des „Geldverdieners“. Aber was passiert, wenn die Frau bei einer Scheidung am Ende ohne Rücklagen dasteht – und die Gerichtskosten nicht zahlen kann?
Arbeit ist nicht gleich Arbeit? Sollte es aber sein!
Dieser Fall trat jetzt in Argentinien auf. Und sorgte über die Grenzen Südamerikas hinaus für Aufsehen. Denn die Richterin traf eine Entscheidung, die dort eher unüblich ist: Der Mann wurde dazu verpflichtet, seiner Ex-Frau insgesamt 160.000 € als Ausgleich für ihre geleistete Hausarbeit zu zahlen. Immerhin gab die inzwischen 70-Jährige, die einen Abschluss in Wirtschaftswissenschaften hat, 29 Jahre lang ihren Beruf auf, um als Hausfrau zu arbeiten und die Kinder großzuziehen.