Dieser Mann wird angewiesen, seiner Ex-Frau 160.000 € Entschädigung für die Hausarbeit zu zahlen

Ja, „das bisschen“ Haushalt zu managen ist Arbeit. Ja, auch den Großteil der Kindererziehung zu leisten ist Arbeit – wenn auch vermutlich die aufopferungsvollste und freiwilligste zugleich. Ob und wer diese Aufgaben innerhalb einer Familie größtenteils übernimmt (und damit vielleicht seine eigene Karriere auf Eis legt), hängt natürlich meist von den finanziellen Möglichkeiten ab.

In einer Zeit, in der wir uns aber immer weniger über unseren Fortpflanzungswunsch oder die Karriereleiter definieren, verschmelzen diese Grenzen zunehmend. Schwierig wird es erst ab dem Punkt, an dem die unterschiedliche Arbeit eben nicht gleichermaßen wertgeschätzt wird. Bestes Beispiel? Der unbezahlte, gerne mal belächelte Job der „Hausfrau und Mutter“ – oder auch es „Hausmanns und Vaters“.

Klar, meistens übernimmt dafür ja das jeweils andere Elternteil den Job des „Geldverdieners“. Aber was passiert, wenn die Frau bei einer Scheidung am Ende ohne Rücklagen dasteht – und die Gerichtskosten nicht zahlen kann?

Arbeit ist nicht gleich Arbeit? Sollte es aber sein!

Dieser Fall trat jetzt in Argentinien auf. Und sorgte über die Grenzen Südamerikas hinaus für Aufsehen. Denn die Richterin traf eine Entscheidung, die dort eher unüblich ist: Der Mann wurde dazu verpflichtet, seiner Ex-Frau insgesamt 160.000 € als Ausgleich für ihre geleistete Hausarbeit zu zahlen. Immerhin gab die inzwischen 70-Jährige, die einen Abschluss in Wirtschaftswissenschaften hat, 29 Jahre lang ihren Beruf auf, um als Hausfrau zu arbeiten und die Kinder großzuziehen.

Auch Hausfrau-sein ist ein Job

1982 heiratete das Paar. Bei der Scheidung vor einigen Jahren war die Geschiedene längst zu alt, um in ihre bezahlte Anstellung zurückzukehren. Was einen erheblichen Nachteil für sie bedeutete, die finanziell natürlich immer von ihrem Ex-Mann abhängig war.

Die Richterin Victoria Famá verglich aus diesem Grund die in Haushalt und Erziehung geleistete Arbeit mit der beruflichen Tätigkeit ihres Mannes – und stellte dabei eine Ausgleichssumme von umgerechnet 160.000 € fest.

„Dieses Urteil ist sehr besonders, weil es erstmalig anerkennt, dass das, was zuhause geleistet wird, auch ein Job ist. Pflegeaufgaben sind ein Job, weil sie Zeit, Mühe und Können erfordern. Aber die Anstrengungen dahinter bleiben unsichtbar und Frauen bekommen dafür kein Gehalt“, zitiert Pretty52 dazu die stellvertretende Geschäftsleitung des lateinamerikanischen Justiz- und Gender-Teams, Lucia Martelotte.

Die richterliche Entscheidung ist also ein eindeutiges Zeichen – vor allem gegen gesellschaftliche Mechanismen, die nach wie vor dafür sorgen, Frau unterzuordnen.

Ist eine Hausfrau 160.000 € wert?

Denn der Job, den alle von ihnen verrichten, ist sehr wohl etwas wert. Immerhin sind es, wie eine Statistik von mom.salary.com aufschlüsselt, beinahe 94 Wochenstunden, die eine Hausfrau mit Kochen, Putzen, Einkaufen, Waschen und Chauffieren verbringt… Ein Job eben, der nicht mit dem Freitagnachmittag endet. Einer, der dauerhafte Präsenz erfordert. Und damit eben auch einer, der wie jeder andere, einen Gegenwert in Form von Zahlungen verdient hat.

Das ist es wohl auch, was den Fall dieses argentinischen Ex-Ehepaars einmal mehr durch die Medien gehen lässt. Und was in uns vielleicht ein Bewusstsein dafür entstehen lässt, diese Rolle der unbezahlten Arbeitskraft nicht mehr für selbstverständlich hinnehmen.

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