Auch virtuelle Belästigung ist Belästigung! Und, oh wow, genau die passiert so zahlreich, dass es uns fast augenblicklich wieder die Kehle zuschnürt. „Bock auf meinen Schw*nz in deinem Gesicht?“, scheint dabei nur einer von vielen beliebten Gesprächsanfängen zu sein. Und uns…? Lassen die geteilten Chat-Verläufe von „antiflirting2“ nicht selten vollkommen sprach- und hilflos zurück. Ja, sie alle haben genau so tatsächlich stattgefunden. Und nein, die Täter scheinen sich nur selten ihrer Schuld bewusst zu sein.
Es sind einige wenige Ausschnitte der großen ganzen Realität … und doch verstören bereits sie uns zurecht so nachhaltig. Da macht es auch keinen Unterschied mehr, ob die Konversation zuvor mit einem netten „Hey, wie geht’s dir?“ begonnen wurde. Wer anderen Menschen ohne deren Einwilligung explizite Nachrichten aufdrängt, der macht sich zum Täter. Wer kein „Nein“ als Antwort versteht, der begeht einen sexuellen Übergriff. Sowohl online, als auch offline.
Betroffenen muss Gehör verschafft werden
Lasst uns die Sache also mal beim Namen nennen: Jede dieser Nachrichten ist eine Form der sexuellen Belästigung. Und entsprechend strafbar! Keine Frau muss solche Übergriffe schweigend über sich ergehen lassen. Niemand sollte sich dafür schämen, betroffen zu sein.
„Antiflirting“ stellt genau deshalb auch eine so wichtige Plattform dar. Betroffene können sich austauschen, werden verstanden und ernst genommen. Denn nur durch Sichtbarmachung und Sensibilisierung entsteht ein Diskurs. Viel zu oft wird sexuelle Belästigung im Netz bisher noch als Banalität abgetan. Nicht nur, weil sie tagtäglich passiert. Sondern vor allem auch, weil sie viel zu selten überhaupt als solche wahrgenommen wird. Genau dagegen kämpft Antiflirting an. Genau deshalb teilt Antiflirting all diese Chat-Verläufe. Und wir? Stehen dabei nur zu gerne an ihrer Seite. 🙏
Diese Nachrichten triggern … und müssen dennoch thematisiert werden